Unsere Antwort auf das Schreiben des Ministeriums

Liebe Freunde und Mitstreiter

in den folgenden 3 Beiträgen möchten wir Ihnen/Euch den Schriftwechsel mit dem Staatsministerium zu Kenntnis bringen. (alle unter Datum 22.3.2015)

Bitte lesen Sie die Beiträge in der zeitlichen Abfolge.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck,
wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben vom 04. März 2015, in dem Sie uns nochmals versichern, es sei Ziel, durch den Bau einer Ortsumgehung baldmöglichst eine spürbare Entlastung der Ortsdurchfahrt von Sulzbach zu schaffen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Entscheidung, das Konzept von Herrn Wenzel mit in die zu prüfenden Planungsvarianten aufzunehmen und sind uns der von Ihnen angesprochenen anspruchsvollen Planungsaufgabe, ein tragfähiges Verkehrskonzept vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen vor Ort auszuarbeiten, das rechtlich und fachlich allen gestellten Anforderungen genügt, durchaus bewusst.

Eine wichtige Grundlage für ein solches tragfähiges Verkehrskonzept ist sicherlich eine belastbare Verkehrsuntersuchung, die zweifelsohne fachlichen Anforderungen genügen muss, um von Ihrem Ministerium anerkannt zu werden. Wir hatten Sie aus diesem Grund auf einige Mängel und Differenzen hingewiesen, die uns aufgefallen sind und die man sicher zum Teil in dem von Ihnen angeregten Aufklärungsgespräch erörtern könnte. So zum Beispiel die Differenzen an den Zählstellen oder die Ergebnisse aus den Verkehrsbefragungen. Jedoch können wir Bürger die in einem solchen Rahmen vorgetragenen Erläuterungen fachlich nicht bewerten.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, uns die Ergebnisse Ihrer in der Eingangsbestätigung unseres Schreibens vom 04. Februar 2015 genannten Prüfung mitzuteilen. Im Speziellen, ob

– die Verkehrszählung im Rahmen der üblichen Zählzeiten innerorts an Hauptstraßen durchgeführt wurde,
– die Verteilung der Knotenpunktzählstellen fachlich vertretbar war,
– die Verkehrsbefragung fachlich ordnungsgemäß erfolgte und die Dokumentation der Ergebnisse dies belegt,
– die von uns angesprochenen Differenzen fachlich zu erklären sind und sich in einem zu vertretenden Korridor bewegt haben,
– die Verkehrsuntersuchung aus Sicht des Baulastträgers schlussendlich belastbare Ergebnisse liefern konnte, die eine spätere Entscheidungsfindung unterstützen können.

In Ihrem Schreiben verweisen Sie des Weiteren auf die Möglichkeit, die Bedenken gegen die korrigierte Version der Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Aufklärungsgespräches auszuräumen. Da die Unterlagen jedoch bereits in der von Ihnen genannten Lesefassung über 470 Seiten umfassen, wird eine Durchsicht vor Ort kaum möglich sein, ohne den Zeitrahmen über Gebühr zu belasten. Hier würde die Übergabe der Originalversion an uns (vorzugsweise die Verkehrsbefragung als Excel-Datei) sehr einfach Abhilfe schaffen.

Sehr geehrter Herr Staatsekretär Eck, wir wissen es sehr zu schätzen, dass sie uns Bürgern die Möglichkeit bieten, die Planungen der Ortsumfahrung zu begleiten und so ein transparentes, nachvollziehbares und tragfähiges Verfahren ermöglichen wollen, hoffen allerdings auch auf Ihr Verständnis, dass wir als Laien nur bedingt in der Lage sind einzuschätzen, in wie weit fachliche Anforderungen erfüllt wurden. Hier sind wir auf schriftliche Auskünfte des Vorhabenträgers angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen