Das Staatliche Bauamt in Aschaffenburg muss sehr präzise Antworten liefern!!

Die Bürger von Sulzbach haben das verbriefte Recht sehr genaue Auskünfte vom Staatlichen Bauamt zu verlangen. Es sollte doch möglich sein, bei einem so überdimensiertem Projekt Auskunft über die Grundlagen für diese Entscheidung zu liefern.

Da die Informationen für Sie zwangsläufig sehr umfangreich sind, haben wir diese für Sie im Zusammenhang aufbereitet. Mit anderen Worten: Sie finden zunächst die Frage von Marion Gado (BI) dann die Antwort von Frau Dr. Sauer (Staatl. BA Aschaffenburg) und dann die Nachfrage von Marion Gado (BI). Wir hoffen sehr, Ihnen damit den Zusammenhang der Themenpunkte übersichtlicher zu präsentieren. Selbstverständlich werden wir Ihnen die Antworten auf unsere Nachfragen ebenso wieder zur Kenntnis geben.

Frage der BI:

A) Planungsziel ist die Entlastung der St2309 vom Durchgangsverkehr.

Wieviel Kfz reiner Durchgangsverkehr werden von der derzeitigen St2309 (auf der Ortsdurchfahrt – ohne Anziehungseffekte durch den Bau der OU) auf die Variante 1c verlagert? (Schwerverkehr bitte separat ausweisen)

Antwort des STBAA:

Wir verweisen auf die Verkehrsuntersuchung, Mai 2024, die in der öffentlichen Sondersitzung des Marktgemeinderates Sulzbach a. Main vorgestellt wurde und im Downloadbereich der Projektseite Ortsumfahrung Sulzbach am Main zur Verfügung steht.

Im Analysefall 2022 weist das Verkehrsgutachten für die Ortsdurchfahrt Verkehrsstärken von 13.900 Kfz/24h bis 14.100 Kfz/24h aus. Die werktägliche Verkehrsbelastung des Schwerverkehrs liegt bei 410 bis 470 Fahrzeugen je Tag auf der Staatsstraße.

Im Prognose-Nullfall auf Basis des REMOSI-Trendszenarios erfolgt eine Hochrechnung des Analysefalls 2022 auf das Trendszenario 2035 ohne Bau der Ortsumgehung Sulzbach. Das Verkehrsgutachten weist somit für das Jahr 2023 in der Ortsdurchfahrt Verkehrsstärken von 13.000 Kfz/24h bis 13.500 Kfz/24h aus. Die werktägliche Verkehrsbelastung des Schwerverkehrs liegt bei 480 bis 560 Fahrzeugen je Tag auf der Staatsstraße.

Dem Prognose-Nullfall gegenübergestellt wird der Planfall mit Bau der Ortsumgehung Sulzbach für das Jahr 2035. Hier weist das Verkehrsgutachten Verkehrsstärken von 5.800 Kfz/24h bis 7.800 Kfz/24h für die Ortsdurchfahrt und 10.900 Kfz/24h für die Ortsumgehung aus. Die werktägliche Verkehrsbelastung des Schwerverkehrs liegt bei 200 bis 320 Fahrzeugen je Tag auf der Ortsdurchfahrt und bei 480 Fahrzeugen je Tag auf der Ortsumgehung.

Nachfrage der BI: 

Ich kenne die von Ihnen zitierten Zahlen aus den Planfallberechnungen. Sie beantworten mit Ihren Ausführungen jedoch nicht meine Frage.

Sie lautete: Wieviel Kfz reiner Durchgangsverkehr werden von der derzeitigen St2309 (auf der Ortsdurchfahrt – ohne Anziehungseffekte durch den Bau der OU) auf die Variante 1c verlagert? (Schwerverkehr bitte separat ausweisen).

Um es einfacher auszudrücken: In der Verkehrsstärke aus dem Trendszenario 2035 innerhalb Sulzbachs ist der Durchgangsverkehr in Nord-Süd-Richtung enthalten. 

Der Durchgangsverkehr in Nord-Süd-Richtung ist eine konstante Größe, er bleibt vom Ortseingang bis -ausgang gleich.

Wie viel Kfz sind es und wieviel davon ist Schwerverkehr? 

Frage der BI:


B) Wie viele Fahrzeuge (separate Nennung von Schwerverkehr) werden direkt an der Wohnbebauung der jetzigen Alten Kleinwallstädter Straße vorbeigeführt und wie viele parallel dazu auf der Ortsumfahrung? (Bitte ebenfalls separate Nennung von SV)

Antwort des STBAA:

Wir verweisen auf die Verkehrsuntersuchung, Mai 2024, die in der öffentlichen Sondersitzung des Marktgemeinderates Sulzbach a. Main vorgestellt wurde und im Downloadbereich der Projektseite Ortsumfahrung Sulzbach am Main zur Verfügung steht.

Für die Alte Kleinwallstädter Straße und die Hauptstraße werden gem. vorliegendem Verkehrsgutachten ein DTV von ca. 6.500 Kfz/24h (DTV(SV) = 200 SV/24h) für den Planfall (nach Realisierung der Ortsumgehung) prognostiziert.

Auf der Ortsumgehung wird zukünftig gem. vorliegendem Verkehrsgutachten ein DTV von ca. 10.900 Kfz/24h (DTV(SV) = 480 SV/24h) ausgewiesen.

Nachfrage der BI: 

Die Zunahme an Schwerverkehr im Süden Sulzbachs bedingt durch den Bau der OU von über 40 % ist erschreckend und erklärt die hohen Lärm-Grenzwertüberschreitungen in diesem Bereich. 

Werden Sie diese Zunahme im vollständigen Erläuterungsbericht benennen und ebenfalls ein Differenz Planfall 1c gegenüber Trendszenario 2035 für Schwerverkehr (bis zur Obernauer Kolonie in Aschaffenburg) veröffentlichen, sodass diese Auswirkungen für die Bürger*innen entsprechend ersichtlich sind?

Weiterhin habe ich folgende Anschlussfrage:

Wie stellen sich die Verkehrsstärken im Trendszenario 2035 (Kfz und SV) in der Obernauer Kolonie (St 2309) im Bereich der Wohnbebauung dar und wie im Planfall 1c (Kfz und SV)? 

Frage der BI: 

C) Im südlichen Abschnitt Sulzbachs (u.a Alte Kleinwallstädter Straße) wird es an einigen Häusern zu Immissionskonflikten durch den Bau der OU kommen. Dem Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass mit Tempo 50 in diesem Bereich geplant wird. Weshalb wird vor dem Hintergrund der Lärmwerte nicht mit Tempo 30 geplant?

Antwort des STBAA:

Die aktuell zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gemäß Straßenverkehrsordnung 50 km/h (StVO, § 3). Sobald es Änderungen seitens der StVO geben sollte, werden wir diese berücksichtigen. Die jetzige Planung sieht einen regelkonformen Ausbau mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor.

Nachfrage der BI: 

Mir ist durchaus bewusst, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gemäß Straßenverkehrsordnung
50 km/h (StVO, § 3). beträgt. Gleiches gilt für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 außerhalb geschlossener Ortschaften. 

Um die Anziehungseffekte durch die OU zu minimieren planen Sie aktuell mit Tempo 70 auf dieser, also abweichend zum Grenzwert.

Derzeit gilt im südlichen Abschnitt der OD Sulzbach auf der St2309 ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen von 30 km/h – ebenfalls abweichend zur regulären Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Gleiches gilt für Teile der MIL 11 und MIL 39. 

Bitte erläutern Sie weshalb auf der OU der Abweichung stattgegeben wurde, dies jedoch auf der späteren Kreisstraße – trotz Überschreitung der gesetzlichen geltenden Lärmgrenzen (Tag und Nacht) – nicht möglich ist.

Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, ob Sie derzeit für die gesamte umzuwidmende Kreisstraße (ab MIL 11 in Richtung Süden) mit Tempo 50 planen.

Frage der BI: 

D) Weshalb gehört die Alte Kleinwallstädter Straße nicht zum betrachteten Siedlungsraum im Hinblick auf den Umweltschutz? Im Gutachten wird nur Bezug genommen auf die westliche Wohnbebauung Sulzbachs und die Obernauer Kolonie in Aschaffenburg.

Antwort des STBAA:

Wir gehen davon aus, dass Sie von der Umweltverträglichkeitsstudie sprechen. Wir verweisen hierzu auf unsere Antwort an Sie vom 31.01.2025:

Die auf der Homepage veröffentlichte Umweltverträglichkeitsstudie war Teil der Vorplanung. In der Vorplanung fanden eine vertiefte Raumanalyse und ein übergeordneter Variantenvergleich statt. Nach unserer Bewertung ist die gewählte Variante noch immer die Richtige. In den nachfolgenden Planungsphasen wird die gewählte Variante 1a zu einer genehmigungsfähigen Gesamttrasse weiterentwickelt. Hierbei kann es zu Änderungen und Weiterentwicklungen der Planung kommen. Der geänderte Anschluss Süd wird in den jeweiligen Fachplanungen betrachtet und bewertet. Die angesprochenen Aspekte sind in die Abwägung im Zuge der Variantenuntersuchung zum Anschluss Süd und der endgültigen Festlegung eingeflossen.

Nachfrage der BI: 

Ja, Sie schrieben mir im Januar 2025:

„In den nachfolgenden Planungsphasen wird die gewählte Variante 1a zu einer genehmigungsfähigen Gesamttrasse weiterentwickelt. Hierbei kann es zu Änderungen und Weiterentwicklungen der Planung kommen. Der geänderte Anschluss Süd wird in den jeweiligen Fachplanungen betrachtet und bewertet. Die angesprochenen Aspekte sind in die Abwägung im Zuge der Variantenuntersuchung zum Anschluss Süd und der endgültigen Festlegung eingeflossen“

Was bedeutet dies nun zum heutigen Planungsstand konkret? 

Ist die UVP in der Art wie sie nun im Vorentwurf zu finden ist, im Hinblick auf den Faktor Mensch und die jetzige Linienführung abgeschlossen oder folgen noch vertiefende Fachplanungsunterlagen im vollständigen Teil?

Anhand welcher Unterlagen kann man Ihre Herleitung des Ergebnisses der Abwägung im Hinblick auf den Faktor Mensch nachvollziehen?

Frage der BI: 

E) Wird es zu Eingriffen in Eigentum von Bürgern durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Bauvorhaben kommen? Falls ja, in welchem Bereich?

 Antwort des STBAA:

Die Trasse verläuft entlang der Bahnlinie auf den dort angrenzenden Flurstücken. Somit kommt es auf der gesamten Trasse zu Eingriffen. Der Freistaat Bayern beabsichtigt die für den Bau der Trasse und die umweltfachliche Kompensation erforderlichen Flächen zu erwerben. Weitere Betroffenheiten entstehen durch vorübergehende Inanspruchnahme. Sowohl der Grunderwerb als auch die Vereinbarungen zu den vorübergehenden Grundstücksbetroffenheiten sollen möglichst durch Abschluss von Verträgen mit den Betroffenen erfolgen.


Frage der BI: 

F) Im Erläuterungsbericht werden Gesamtkosten von 67 Mio (brutto – ohne Einrechnung einer Kostenbeteiligung durch die Bahn) genannt, auf Ihrer Webseite 70,6 Mio.

Ich bitte hier um Erläuterung zur Differenz.

Antwort des STBAA:

Die Ortsumgehung Sulzbach ist Teil des Ausbauplans für Staatsstraßen in Bayern. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat den Ausbauplan fortgeschrieben. Der Ausbauplan wurde nicht wie früher ganzheitlich veröffentlicht, sondern die Bauämter wurden aufgefordert, die entsprechenden Projektinformationen zu den jeweiligen Projekten auf ihren Homepages darzustellen. Das Ministerium hat zur Bewertung der Maßnahmen die Kosten für das bayernweite Bewertungsverfahren vereinfacht fortgeschrieben und auch ein eigenes Verkehrsgutachten zur Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) erstellt. Über den Link „Zusätzliche Projektinformationen“ im Bereich des Projektes „St 2309, OU Sulzbach“ auf unserer Bauamtsseite (St 2309, OU Sulzbach) gelangen Sie zu den entsprechenden Informationen zum Ausbauplan. Wir sind angehalten die dargestellten Kosten zu übernehmen. Deswegen belaufen sich dort die Kosten auf 70,6 Mio. €.

Auf der Projektseite zur OU Sulzbach (Ortsumfahrung Sulzbach am Main) haben wir den aktuellen Erläuterungsbericht zur Verfügung gestellt. Die im Erläuterungsbericht genannten 67 Mio. € basieren auf der aktualisierten Kostenberechnung des Vorentwurfs, welche den Stand der aktuellen Planungs- und Projektkosten wiedergibt. Dies ist ein genauerer Kostenansatz als der vom Ministerium im Rahmen der Ausbauplanfortschreibung ermittelte, da er auf den aktuellen Projektdaten basiert. Mit der Vorlage des Vorentwurfs zur Genehmigung beim Ministerium wird das NKV seitens des Ministeriums mit den übermittelten aktuellen Daten überprüft und ggf. fortgeschrieben.

Ein Hinweis von unserer Seite: Auch die für den Ausbauplan ermittelten Verkehrszahlen stimmen nicht mit den Verkehrszahlen aus dem aktuellen bauamtlichen Verkehrsgutachten überein. Allerdings ist auch hier das bauamtliche Verkehrsgutachten lokal ermittelt und stellt ebenfalls einen detaillierteren Beurteilungsgrad dar. Hierzu verweisen wir auch auf ihr Gespräch mit Herrn Förg vom Bayerischen Staatsministerium Wohnen, Bau und Verkehr.

Nachfrage der BI: 

Auch hier muss ich sagen, dass es nur schwer nachvollziehbar ist, weshalb unterschiedliche Ansätze genutzt werden, um Projekte im Hinblick auf ihre Kosten und ihren Nutzen zu bewerten. Wenn weder die Verkehrszahlen noch die Kosten übereinstimmen und selbst die Linienführung abweicht, rechnet mindestens eine Behörde falsch bzw. auf Basis überholter Fakten.

Auf der Webseite erfährt der Bürger:

„Hinweis zum Lesen der Informationen und Daten

Die dargestellten Trassenverläufe der Projekte stellen eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Trassenverlauf liegt der Wirtschaftlichkeitsbewertung und den Beurteilung nach den Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Trassenverlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.“

Bereits in 2024 haben Sie der Öffentlichkeit eine neue, längere Linienführung verbunden mit stärkeren Betroffenheiten und reduzierter Geschwindigkeit auf der Trasse vorgestellt. Alles Punkte, die Auswirkung auf die Nutzen-/ Kostenrechnung haben.
 

Weshalb erfolgt die korrekte Fortschreibung erst nach der Befragung der Kommunen bzw. der Bürger? („mit der Vorlage des Vorentwurfs zur Genehmigung beim Ministerium“)

Kann das Staatliche Bauamt Aschaffenburg von sich aus eine Fortschreibung auf Basis der neuesten Planungen veranlassen bzw. wer kann diese initiieren?

Frage der BI: 

G) Die in der Ortsmitte endenden Kreisstraßen MIL 11 und MIL 39 werden künftig über die auszubauende Alte Kleinwallstädter Straße an die St2309 angebunden. Derzeit haben die Sulzbacher Bürger und die Spessartgemeinden über den Kreisverkehr an der MIL 39 einen A-Anschluss an die St2309. Welche Kategorie wird der Anschluss Süd in Anbindung an die St2309 künftig haben?

Antwort des STBAA:

Wir gehen davon aus, dass Sie mit A-Anschluss die Verkehrsqualität des Kreisverkehrsplatzes  (Hauptstr.-Jahnstr.) nach dem Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS) meinen. Die Anbindung der alten Kleinwallstädter Straße an die Ortsumgehung über den Anschluss Süd wird sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze mit der Qualitätsstufe B nach HBS bewertet.

Weiterhin hat die BI folgende Anschlussfrage: 

H) Der Markt Sulzbach hat seine Bürger im Amts- und Mitteilungsblatt vom 8.8.2025 darüber informiert, dass das Staatliche Bauamt Aschaffenburg die Meinung vertrete, es seien inzwischen alle entscheidungsrelevanten Informationen auf der Projektseite veröffentlicht worden, um einen Bürgerentscheid durchzuführen

Bitte erläutern Sie, weshalb die Bürger aus Sicht des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg auf Basis unvollständiger Unterlagen abstimmen können sollen, die Kommunen jedoch erst nach Vorlage des fertiggestellten Vorentwurfs um Stellungnahme gebeten werden und dies vor dem Hintergrund, dass das Votum der Bürger die Gemeinderatsentscheidung wohl ersetzen würde.

Weiterhin hat die BI folgende Anschlussfrage:

I) Welche Unterlagen auf der Projektseite müssen noch ergänzt bzw. überarbeitet werden und welche fehlen noch komplett?