Anwältin des Bund Naturschutz fordert ein Raumordnungsverfahren

Sulzbach - so soll es bleiben

… in dieser Umgebung soll sich unsere Gemeinde zum Nutzen der Bürger weiter entwickeln können! (Bild durch die BI eingefügt)

Liebe Mitbürger,

die Unterstützung unserer Bürgerinitiative wird auch sehr konkret nach Außen sichtbar. Der Bund Naturschutz hat ein sehr renommiertes Rechtsanwaltsbüro beauftragt, um unsere Bemühungen zu unterstützen. Wir sind für diese Hilfe sehr dankbar und möchten Sie daher auf unsere „Unterstützungsseite“ aufmerksam machen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Tätigkeiten eines anerkannten Büros nicht für umsonst zu bekommen sind. Bitte helfen auch Sie mit, dass wir diese Unterstützung auch finanziell begleiten können. Schließlich wird unser gemeinsames Anliegen damit nachhaltig unterstützt.

Bitte sehen Sie nachstehend die heute im „Main Echo“ veröffentlichte Pressemitteilung

»Erheblicher landesplanerischer Koordinierungsbedarf für Umfahrung Sulzbach notwendig«

Ehe das Staat­li­che Bau­amt Aschaf­fen­burg die nächs­ten Schrit­te der Pla­nung für den Bau ei­ner Um­fah­rung der Ge­mein­de Sulz­bach macht, soll die Be­hör­de bei der höhe­ren Landes Planungsbehörde ein Rau­m­ord­nungs­ver­fah­ren be­an­tra­gen.

Die­se For­de­rung er­hebt laut ei­ner Presse Mitteilung des Bun­des Na­tur­schutz (BN) die An­walts­kanz­lei Bau­mann in Würz­burg. Die BN-Kreis­grup­pe hat­te sie be­auf­tragt, ein Gu­t­ach­ten zu er­s­tel­len.

Rechtsanwältin Anja Schilling führt hierfür folgende Begründungen an: Durch den Bau der Umfahrung würden Flächen »in erheblichem Umfang« beansprucht, so dass das Vorhaben »zweifelslos raumbedeutsam« sei. So verläuft die Umgehung in allen Trassenvarianten durch schutzbedürftige Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH). Zudem führt die favorisierte Nord-Süd-Trasse durch ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Mains.

Gesamtverkehrskonzept nötig

Das Vorhaben ist nach Ansicht der Rechtsanwältin »von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit« und löst einen »erheblichen landesplanerischen Koordinierungsbedarf« aus, der sich aus den unterschiedlichen Zielen und Grundsätzen des Regionalplanes ergebe. Um diese in Einklang zu bringen, sei ein Gesamtverkehrskonzept der Region zwingend erforderlich.

Dass sich die Region Bayerischer Untermain bereits für die Ausarbeitung eines solchen Konzeptes ausgesprochen habe, habe die Oberste Baubehörde auf eine schriftliche Anfrage des Erlenbacher Landtagsabgeordneten Hans Jürgen Fahn bestätigt und darauf hingewiesen, dass dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei.

Ziel eines Gesamtverkehrskonzeptes sei es, die raumordnerischen Ziele und Grundsätze im Hinblick auf den Verkehr, die Entlastung der Bevölkerung von Lärmemissionen und die bessere Anbindung der Spessartgemeinden zu gewährleisten, heißt es in der BN-Pressemitteilung weiter. Diesen Belangen stehe die favorisierte Nord-Süd-Trasse entgegen. Somit sei ein Raumordnungsverfahren »zwingend erforderlich«.

Die Anwältin bittet in ihrem Schreiben das Bauamt um Beantwortung mehrerer Fragen. Unter anderem will sie wissen, was dagegen spricht, »zunächst die überörtlichen raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen, bevor man sich auf eine Variante festlegt«. Auch fragte die Gutachterin, ob nicht durch eine Nord-Süd-Trasse die Benachteiligung der Spessartgemeinden wie Leidersbach »verfestigt« werde.

BN sitzt am Runden Tisch

Der BN, so der stellvertretende Kreisvorsitzende Hans Jürgen Fahn in seiner Mitteilung, werde jetzt im Rahmen eines Runden Tisches seine Sachargumente vortragen und darauf drängen, dass zunächst ein Gesamtverkehrskonzept und ein Raumordnungsverfahren in Angriff genommen werden. Manfred Weiß