Was ist das eigentlich, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung?

Liebe Sulzbacher Mitbürger/innen,

am Mittwoch den 17.05.2017 wird das Gutachten der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ortsumgehung Sulzbach um 19 Uhr in der Main-Spessart-Halle Sulzbach vorgestellt.

Was ist das eigentlich, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung?
Nachstehend unser derzeitiger Kenntnisstand hierzu:

Natura 2000-Gebiete (das sind FFH- und Vogelschutzgebiete), wie unser Schutzgebiet „Maintal und -hänge zwischen Sulzbach und Kleinwallstadt“, genießen europarechtlichen Gebietsschutz. Dieser bezieht sich auf die vorhandenen Biotoptypen, die Tier- und Pflanzenarten sowie die Vogelarten; und zwar hauptsächlich auf jene, die in speziellen Richtlinien als schützenswert genannt werden.

Für Natura 2000-Gebiete gilt ein striktes Verschlechterungsverbot, mit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand beizubehalten oder zu erreichen. Das Gutachten, das in der kommenden Woche vorgestellt wird, soll also Aufschluss darüber geben, ob der Bau der einzelnen Trassenvarianten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führt. Wichtig ist hierbei der Begriff der „erheblichen“ Beeinträchtigung. Attestiert das Gutachten einer Trassenvariante nämlich eine „erhebliche Beeinträchtigung“, ist das Projekt grundsätzlich unzulässig.

Gesetzt den Fall, alle Varianten würden eine erhebliche Beeinträchtigung nach sich ziehen, müsste eine Ausnahmeprüfung vorgenommen werden, mit der Fragestellung: Gibt es Alternativen, die nicht – oder geringer – beeinträchtigen würden? Stellt das Gutachten jedoch fest, dass eine oder mehrere der geprüften Varianten eine „nicht erhebliche“ Beeinträchtigung nach sich ziehen, so sind diese Trassenführungen nach der FFH-Richtlinie zulässig und die Planung kann für diese Variante/n weiter gehen.

Nach dem Ausschluss „FFH-unverträglicher“ Varianten wird die sogenannte Umweltverträglichkeitsstudie für die verbleibenden Trassen durchgeführt. Erst dann werden die Auswirkungen dieser Trassenführungen auf Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft /Landschaftsbild und Kultur sowie sonstige Sachgüter untersucht. Die „verträglichste“ Variante wird dann zum Genehmigungsverfahren eingereicht.

Herr Staatssekretär Eck hat uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass das Gesamtverkehrskonzept der Region auf seine Entlastungswirkung auf Sulzbach hin überprüft werden soll. Dies fordern wir weiterhin ein. Denn sollten die geplanten Projekte in der Region (z.B. der Bau der Südbrücke Kleinwallstadt oder ein eventueller Ausbau der B26) eine Entlastungswirkung auf Sulzbach haben, so muss diese beziffert werden. Eine Verkehrsentlastung OHNE den Bau einer Umgehungsstraße wäre nämlich ganz sicher die wirklich verträglichste aller Lösungen für Bürger und Natur! Darauf aufbauend könnten dann zusätzliche verkehrliche Verbesserungen für ganz Sulzbach geplant werden.

Dreh- und Angelpunkt ist also die Frage:
Hat das Gesamtverkehrskonzept der Region eine Entlastungswirkung auf den Durchgangsverkehr von Sulzbach und wenn ja, wie hoch wird die Entlastungswirkung sein? Dieser Fragestellung werden wir in den nächsten Wochen nachgehen.

Ihre Bürgerinitiative „Lebenswertes Sulzbach“