Hochwasser

Liebe Mitbürger/innen, zuallererst alles Gute im neuen Jahr.

In der heutigen Rubrik beschäftigen wir uns mit dem Thema Hochwasser. Schmerzlich mussten im zurückliegenden Jahr wiederum Menschen auch in unserer Region erfahren, welche Gefahren von Hochwasser für Leib und Leben und für Hab und Gut verbunden sind. Die in immer kürzeren Abständen eintretenden Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit auch die Politiker wachgerüttelt. Im Mai 2005 wurde das „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ verabschiedet.

Nach diesem Gesetz und dem Landesentwicklungsprogramm von Bayern sollen demnach „Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume, insbesondere in den Auen und an den Gewässern erhalten und von Bebauungen, grundsätzlich freigehalten werden“.

Neben anderen Maßnahmen ist dieser vorbeugende Hochwasserschutz auch Bestandteil des vom Bayerischen Staatministerium für Umwelt und Gesundheit aufgelegten Hochwasserschutz – Aktionsprogramms 2020.

Die vom Marktgemeinderat favorisierte Nord-Süd Tangente verläuft nach Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes fast komplett im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains, das bei Hochwasser überschwemmt und für die Hochwasserrückhaltung benötigt wird. Der zu errichtende Straßendamm verengt das Überschwemmungsgebiet im Querschnitt bis zu 30 m (Abstand zur Bahn, Abfluss, Bankett, Fahrbahn, Fahrradweg, Böschung). Durch diese Reduzierung der Durchflussfläche verschärft sich auf beiden Seiten des Mains die Hochwassergefahr. Vor allem die Anlieger im Bereich der Friedhofstraße (Bahnunterführung) und die Niedernberger Mainanlieger sind hiervon besonders gefährdet. Es ist wohl beabsichtigt die Streckenführung der Trasse möglichst geländegleich zu führen, um so wenig wie möglich Retentionsraum in Anspruch zu nehmen. Wie dieses Ziel im Bereich der verlängerten Friedhofstraße planerisch umgesetzt werden soll, wird nicht näher konkretisiert. Vermutlich deswegen, weil im Hinblick auf das Grundwasser, dem dort ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet und dem Gewässereingriff des Sulzbachs eine geländegleiche Streckenführung nicht durchzuhalten ist.

Hier stellen sich folgende Fragen:
> Auf welche Dammhöhe muss die Straße gelegt werden, um den schadlosen Abfluss des Sulzbachs bei einem Hochwasser HQ 100 zu gewährleisten?

> Wie wird dort die geplante Anbindung an die Mainauen und den Fahrradweg für Fußgänger und Radfahrer hergestellt, auch unter dem Gesichtspunkt von körperlichen Behinderungen?

> Wie läuft der Nord-Süd Verkehr, wenn diese Straße überschwemmt ist?

> Im Norden wird der Altenbach im Bereich des geplanten Kreisverkehrs gleich zweimal gekreuzt. Kritisch dabei ist nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes, dass sich der Mündungsbereich des Altenbachs auf Höhe der geplanten Bahnunterführung befindet. Hier ist unter anderem zu hinterfragen, ob mit dieser Straße der Altenbach verlegt werden muss und wie die Bahnunterführung gegen Überflutung des Mains und des Altenbachs gesichert wird?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz, die von Seiten der Politik in der Vergangenheit falsch gesetzten Prioritäten. Anstatt die Bebauungen/Flächenversiegelungen in den Flussauen konsequent zu unterbinden um die natürlichen Überschwemmungsflächen zu erhalten, würden die Flüsse durch den Bau von Verkehrswegen, Dämmen und Barrieren weiter verengt. Dies widerspreche eindeutig den Zielen der EU-Hochwasserrichtlinie.

Zum Schutze der Menschen können wir nur hoffen, dass es dem Gesetzgeber ernst damit ist, Überschwemmungsgebiete verbindlich und grundsätzlich von Bebauungen freizuhalten.

Ein Stopp der Verkehrsplanungen in den Mainauen wäre deshalb nur folgerichtig!

… an unserem nächsten Stammtisch am Donnerstag den 16. Januar 2014 im Gasthaus Engel können wir über dieses Thema diskutieren und die negativen Auswirkungen dieser Vorzugstrasse darstellen.